Mitgliederversammlung mit Satzungsänderung

Details
Kategorie: Historie
Veröffentlicht am Dienstag, 26. Februar 2019 12:29
Geschrieben von Seibel, Volker
Zugriffe: 4258

Die diesjährige Mitgliederversammlung findet am Samstag, den 30.03.19 um 20.00 Uhr, im Clubhaus des TV Ottersheim statt. An alle Mitglieder ergeht auf diesem Wege herzliche Einladung.

Die Einladung mit Satzungsänderung wird auch im Amtsblatt der VbG Bellheim mehrfach veröffentlicht.

Außerdem ist der Text der Satzungsänderung am Info-Brett im Vereinsheim seit dem 20.02.2019 zusätzlich im Aushang.

 

Tagesordnung:           1.) Begrüßung und Eröffnung

                                     2.) Berichte

 

                                                      des Schriftführers

                                                      des Rechners

                                                     der Turnwartin        

                                                          aus der SG Ottersheim/Bellheim/Kuhardt/Zeiskam

          des 1.Vorsitzenden

                                                          

                                      3.) Bericht Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft

                                          4.) Satzungsänderung

                                          5.) Neuwahlen                                                           

                                      6.) Informationen – Anfragen

 

In der diesjährigen Mitgliederversammlung ist über Satzungsänderungen zu entscheiden. Nachfolgend werden die von den Satzungsänderungen betroffenen Paragraphen aufgeführt und hierbei alte und neue Satzung gegenübergestellt. Darüber hinaus sind die Satzungsänderungen im Clubhaus des Turnvereins ausgehängt.

 

  1. Änderung:

ALT:                                           § 2

                            Vereinszweck und Gemeinnützigkeit

(1)Vereinszweck ist die körperliche Ertüchtigung der Mitglieder durch Aus­übung und Förderung des Sports und der sportlichen Jugendarbeit. Gefördert wird der Breiten-, Leistungs- und Wettkampfsport. Der Verein betreibt die Sportar­ten Hand­ball und Tur­nen und gibt Gelegenheit zu sonstigen Leibesübungen im Sinne des Amateurgedan­kens als Mittel zur körperlichen und geistigen Gesunderhaltung. Dafür stellt der Verein seinen Mitglie­dern seine Sportanlagen und Baulichkei­ten zur Verfügung

Der Verein ist frei von rassistischen, parteipolitischen und konfessionel­len Ten­denzen.

NEU:                                            § 2

Vereinszweck und Gemeinnützigkeit

(1) Vereinszweck ist die körperliche Ertüchtigung der Mitglieder durch Aus­übung und Förderung des Sports und der sportlichen Jugendarbeit. Gefördert wird der Breiten-, Leistungs- und Wettkampfsport. Der Verein betreibt die Sportar­ten Hand­ball/Tur­nen-Freizeitsport und Kampfsportund gibt Gelegenheit zu sonstigen Leibesübungen im Sinne des Amateurgedan­kens als Mittel zur körperlichen und geistigen Gesunderhaltung. Dafür stellt der Verein seinen Mitglie­dern seine Sportanlagen und Baulichkei­ten zur Verfügung

Der Verein ist frei von rassistischen, parteipolitischen und konfessionel­len Ten­denzen.

 

2. Änderung

ALT:                                            § 10

Fachbereiche

  1. Der Verein unterhält selbständige Fachbereiche für
  2. Handball aktiv
  3. Jugendhandball
  4. Turnen und Freizeitsport.
  5. Diese Fachbereiche organisieren sich selbständig und entscheiden im      Rahmen der sich aus § 2 dieser Satzung ergebenden Grundsätze ei­genverantwortlich über die ihnen zufließen­den Mittel.
  6. Die Fachbereiche geben sich eigene Ordnungen, die den Vorgaben dieser Satzung nicht widerspre­chen dür­fen. Die Ordnungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Genehmigung des Vorstan­des.

 

NEU:                                                § 10

Fachbereiche

(1) Der Verein unterhält selbständige Fachbereiche für

  1. Handball aktiv
  2. Jugendhandball
  3. Turnen/Freizeitsport und Kampfsport

(2) Diese Fachbereiche organisieren sich selbständig und entscheiden im Rahmen     der sich aus § 2 dieser Satzung ergebenden Grundsätze ei­genverantwortlich über die ihnen zufließen­den Mittel.

(3) Die Fachbereiche geben sich eigene Ordnungen, die den Vorgaben dieser Satzung nicht widerspre­chen dür­fen. Die Ordnungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Genehmigung des Vorstan­des.