Mitgliederversammlung mit Satzungsänderung
- Details
- Kategorie: Historie
- Veröffentlicht am Dienstag, 26. Februar 2019 12:29
- Geschrieben von Seibel, Volker
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Die diesjährige Mitgliederversammlung findet am Samstag, den 30.03.19 um 20.00 Uhr, im Clubhaus des TV Ottersheim statt. An alle Mitglieder ergeht auf diesem Wege herzliche Einladung.
Die Einladung mit Satzungsänderung wird auch im Amtsblatt der VbG Bellheim mehrfach veröffentlicht.
Außerdem ist der Text der Satzungsänderung am Info-Brett im Vereinsheim seit dem 20.02.2019 zusätzlich im Aushang.
Tagesordnung: 1.) Begrüßung und Eröffnung
2.) Berichte
des Schriftführers
des Rechners
der Turnwartin
aus der SG Ottersheim/Bellheim/Kuhardt/Zeiskam
des 1.Vorsitzenden
3.) Bericht Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft
4.) Satzungsänderung
5.) Neuwahlen
6.) Informationen – Anfragen
In der diesjährigen Mitgliederversammlung ist über Satzungsänderungen zu entscheiden. Nachfolgend werden die von den Satzungsänderungen betroffenen Paragraphen aufgeführt und hierbei alte und neue Satzung gegenübergestellt. Darüber hinaus sind die Satzungsänderungen im Clubhaus des Turnvereins ausgehängt.
- Änderung:
ALT: § 2
Vereinszweck und Gemeinnützigkeit
(1)Vereinszweck ist die körperliche Ertüchtigung der Mitglieder durch Ausübung und Förderung des Sports und der sportlichen Jugendarbeit. Gefördert wird der Breiten-, Leistungs- und Wettkampfsport. Der Verein betreibt die Sportarten Handball und Turnen und gibt Gelegenheit zu sonstigen Leibesübungen im Sinne des Amateurgedankens als Mittel zur körperlichen und geistigen Gesunderhaltung. Dafür stellt der Verein seinen Mitgliedern seine Sportanlagen und Baulichkeiten zur Verfügung
Der Verein ist frei von rassistischen, parteipolitischen und konfessionellen Tendenzen.
NEU: § 2
Vereinszweck und Gemeinnützigkeit
(1) Vereinszweck ist die körperliche Ertüchtigung der Mitglieder durch Ausübung und Förderung des Sports und der sportlichen Jugendarbeit. Gefördert wird der Breiten-, Leistungs- und Wettkampfsport. Der Verein betreibt die Sportarten Handball/Turnen-Freizeitsport und Kampfsportund gibt Gelegenheit zu sonstigen Leibesübungen im Sinne des Amateurgedankens als Mittel zur körperlichen und geistigen Gesunderhaltung. Dafür stellt der Verein seinen Mitgliedern seine Sportanlagen und Baulichkeiten zur Verfügung
Der Verein ist frei von rassistischen, parteipolitischen und konfessionellen Tendenzen.
2. Änderung
ALT: § 10
Fachbereiche
- Der Verein unterhält selbständige Fachbereiche für
- Handball aktiv
- Jugendhandball
- Turnen und Freizeitsport.
- Diese Fachbereiche organisieren sich selbständig und entscheiden im Rahmen der sich aus § 2 dieser Satzung ergebenden Grundsätze eigenverantwortlich über die ihnen zufließenden Mittel.
- Die Fachbereiche geben sich eigene Ordnungen, die den Vorgaben dieser Satzung nicht widersprechen dürfen. Die Ordnungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Genehmigung des Vorstandes.
NEU: § 10
Fachbereiche
(1) Der Verein unterhält selbständige Fachbereiche für
- Handball aktiv
- Jugendhandball
- Turnen/Freizeitsport und Kampfsport
(2) Diese Fachbereiche organisieren sich selbständig und entscheiden im Rahmen der sich aus § 2 dieser Satzung ergebenden Grundsätze eigenverantwortlich über die ihnen zufließenden Mittel.
(3) Die Fachbereiche geben sich eigene Ordnungen, die den Vorgaben dieser Satzung nicht widersprechen dürfen. Die Ordnungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Genehmigung des Vorstandes.