Ankündigkung Fasenacht bei de Bäre 2011

Details
Kategorie: Historie
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. Oktober 2011 11:24
Geschrieben von Administrator
Zugriffe: 1529

Fasenacht bei de Bäre 2011

Unter dem Motto "Letz fetz" steigt am Freitag, 4. März die große "Bären-Faschingsparty" des TVO. Die Bärenparty hat sich in den letzten Jahren immer mehr zum Anlaufpunkt für Partyschwärmer entwickelt. Für die richtige Bärenstimmung sorgt DJ Manni, der den Besuchern an diesem Abend tüchtig einheizen wird. Auch vom Schmutzigen Donnerstag "Geschädigte" kommen garantiert wieder in Schwung! Karten gibt es zu 5 Euro an der Abendkasse. Bis 21.30 Uhr erhält jeder Gast einen Verzehrgutschein in Höhe von 2 Euro. Der Eintritt ist ab 16 Jahren möglich, Einlass ist ab 20.00 Uhr.

Am Rosenmontag, 7. März, geht ab 15.30 Uhr traditionell nach dem Ottersheimer Umzug (Eintritt frei) der Punk ab.

Kinderfasching

Auch dieses Jahr findet der Kinderfasching wieder samstags statt, und zwar am 05.03.11 von 15.00 - 18.00 in der Ottersheimer Schulturnhalle. Eingeladen sind alle Kinder mit ihren Eltern - Eintritt frei. Mit einem bunten und abwechslungsreichen Programm erwarten euch die Übungsleiter des TVO!

It's partytime

Auch in diesem Jahr findet im Anschluss an die Kinderfaschingsparty eine Faschingsdisco statt. Wer zwischen 10 und 15 Jahre alt und in Partystimmung ist, kommt am 05.03.11 ab 19.30 Uhr in die Turnhalle Ottersheim. Selbstverständlich haben Zigaretten, Alkohol und Drogen keinen Zutritt (Kontrolle)! Die Eltern werden gebeten, ihre Kinder um 22.00 Uhr abzuholen, danach übernehmen wir keine Haftung mehr.

Achtung: Jugendschutz beachten

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich bei der Bärenparty und der Fasenachts-Party nach dem Umzug nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person in der Turnhalle aufhalten. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren nur bis 24 Uhr. Beim Eintritt zur Bärenparty werden Ausweiskontrollen durchgeführt und Bändchen nach Alter ausgegeben, ohne Ausweis kein Band. Bescheinigungen von Eltern, die den gesetzlichen Altersbestimmungen widersprechen, werden nicht akzeptiert.

Bei allen Veranstaltungen ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 16 Jahren, die nicht in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person sind, verboten. Die Abgabe von branntweinhaltigen Getränken ist an Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Das Ausschankpersonal ist angewiesen, in Zweifelsfällen Ausweiskontrollen durchzuführen.


Termine für Auf- und Abbau:
Aufbau: Donnerstag, 03.03. ab 18.00 Uhr
Abbau: Mittwoch, 09.03. ab 18.00 Uhr

Jede helfende Hand ist herzlich willkommen.

Helfer gesucht
Für die Faschingsparty nach dem Umzug am Rosenmontag werden für die Zeit von 15.00 bis 23.00 Uhr noch Helfer gesucht. Interessenten bitte bei Heiko Kullmer, Tel. 5704, melden.