Vorankündigung Sommernachtsfest 2012 am 23.06.2012

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Kategorie: Historie
Veröffentlicht am Dienstag, 12. Juni 2012 08:00
Geschrieben von Administrator
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Wenn die Tage am längsten und die Nächte am kürzesten sind, dann wird’s wieder Zeit für das Sommernachtsfest in Ottersheim! Die 1. Mannschaft der SG OBZ lädt am Samstag, 23.06.12, zur großen Party am Waldsportplatz herzlich ein.

Auf der Bühne stehen auch in diesem Jahr wieder zwei Live-Bands, die für die richtige Partystimmung sorgen werden.

Eröffnet wird das Fest von Highway 65, die mit ihrem breiten Programm an Rocksongs das Publikum sicherlich schnell auf Touren kommen lassen werden.

Weiter geht’s mit INSANITY. Seit der Gründung im Herbst 2007 rockt INSANITY die Südpfalz. Mit einem abwechslungsreichen Repertoire an Coverrock bekommt das Musikerherz von sanften Balladen bis hin zu härteren Stücken alles was es begehrt. Eine markante Stimme und ein rockiger Gesamtsound peppen die Songs gehörig auf und auch neue Interpretationen sind feste Bestandteile des Programms. Mit ein paar Besetzungswechseln im Jahr 2008/09 hat sich nun die Optimale Besetzung gefunden, die jeden Auftritt zu einem unvergesslichen Erlebnis macht.

Wem es beim Abtanzen zu heiß geworden ist, der kann sich in der Beach-Bar bei coolen Drinks etwas abkühlen.

Kommen lohnt sich also auf jeden Fall ! In diesem Sinne: Let’s rock !

Achtung: Jugendschutz beachten
Das Gelände am Waldsportplatz wird für das Sommernachtsfest abgesperrt und aus Jugendschutzgründen eine Zugangskontrolle durchgeführt. Es werden je nach Altersgruppe unterschiedliche Bändchen ausgegeben, die Voraussetzung sind, um sich Getränke holen zu können.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich auf dem Sommernachtsfest nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person aufhalten. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren nur bis 24 Uhr.
Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 16 Jahren, die nicht in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person sind, ist verboten. Branntweinhaltige Getränken dürfen an Jugendliche unter 18 Jahren nicht ausgegeben werden. Das Ausschankpersonal ist angewiesen, in Zweifelsfällen Ausweiskontrollen durchzuführen.