Beiträge
Mitgliederversammlung 2022
- Details
- Kategorie: Verein
- Veröffentlicht am Montag, 14. Februar 2022 10:37
- Geschrieben von Müller, Alexander
- Zugriffe: 18806
Mitgliederversammlung 2022
Die diesjährige Mitgliederversammlung findet am Samstag, den 19.03.22 um 19.30 Uhr, im Clubhaus des TV Ottersheim statt. An alle Mitglieder ergeht auf diesem Wege herzliche Einladung unter den zu diesem Zeitpunkt gültigen Corona-Regeln.
Tagesordnung: 1.) Begrüßung und Eröffnung
2.) Berichte
des Schriftführers
des Rechners
der Turnwartin
aus der SG Ottersheim/Bellheim/Kuhardt/Zeiskam
des 1.Vorsitzenden
3.) Bericht Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft
4.) Satzungsänderung
5.) Neuwahlen
6.) Informationen – Anfragen
In der diesjährigen Mitgliederversammlung ist über Satzungsänderungen zu entscheiden. Nachfolgend werden die von den Satzungsänderungen betroffenen Paragraphen aufgeführt und hierbei alte und neue Satzung gegenübergestellt. Darüber hinaus sind die Satzungsänderungen im Clubhaus des Turnvereins ausgehängt und auf der Homepage www.tv-ottersheim.de veröffentlicht.
- Änderung:
ALT:
§ 1
Name und Sitz des Vereines
(3) Der Verein ist Mitglied des Pfälzer Handballverbandes, des Pfälzer Turnerbundes, des Sportbundes Pfalz und des Ju-Jutsu-Verbandes Rheinland-Pfalz. Er ist an deren Satzungen gebunden.
NEU:
§ 1
Name und Sitz des Vereines
(3) Der Verein ist Mitglied des Pfälzer Handballverbandes, des Pfälzer Turnerbundes und des Sportbundes Pfalz. Er ist an deren Satzungen gebunden.
2. Änderung
ALT: § 9
Der Vorstand
(2) weitere Vorstandsmitglieder beruft der Vorstand nach Bedarf. Diese sind der folgenden Mitgliederversammlung vorzustellen. Die berufenen Personen sind zu den Vorstandssitzungen einzuladen und sind dort stimmberechtigt.
Insbesondere können diese folgende Positionen begleiten:
Handballabteilungsleiter- aktiv
Pressewart
Beisitzer – Turnen
Beisitzer - Handball
Beisitzer – Veranstaltungen
Beisitzer – Clubhaus
Nicht besetzte Positionen können kommissarisch besetzt werden.
NEU: § 9
Der Vorstand
(2) weitere Vorstandsmitglieder beruft der Vorstand nach Bedarf. Diese sind der folgenden Mitgliederversammlung vorzustellen. Die berufenen Personen sind zu den Vorstandssitzungen einzuladen und sind dort stimmberechtigt.
Insbesondere können diese folgende Positionen begleiten:
Handballabteilungsleiter- aktiv
Pressewart
Beisitzer – Turnen
Beisitzer - Tanzen
Beisitzer - Handball
Beisitzer – Veranstaltungen
Beisitzer – Clubhaus
Beisitzer - IT
Nicht besetzte Positionen können kommissarisch besetzt werden.
3. Änderung
ALT: § 10
Fachbereiche
(1) Der Verein unterhält selbständige Fachbereiche für
- Handball aktiv
- Jugendhandball
- Turnen/Freizeitsport und Kampfsport.
NEU: § 10
Fachbereiche
(1) Der Verein unterhält selbständige Fachbereiche für
- Handball aktiv
- Jugendhandball
- Turnen/Freizeitsport
4. Änderung
ALT: § 8
Die Mitgliederversammlung
(2) Die ordentliche Mitgliederversammlung hat jährlich im 1. Quartal zusammenzutreffen. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden bei Bedarf vom Vorstand einberufen oder wenn mindestens ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder dies unter Angabe von Gründen schriftlich beantragen. Dem Antrag ist eine Liste mit eigenhändigen Unterschriften der stimmberechtigten Mitglieder beizufügen.
NEU: § 8
Die Mitgliederversammlung
(2) Die ordentliche Mitgliederversammlung hat jährlich zusammenzutreffen, vorzugsweise im 1. Quartal. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden bei Bedarf vom Vorstand einberufen oder wenn mindestens ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder dies unter Angabe von Gründen schriftlich beantragen. Dem Antrag ist eine Liste mit eigenhändigen Unterschriften der stimmberechtigten Mitglieder beizufügen.