TVO in Aktion

   

Handball beim TVO

 

  • TV Ottersheim
  • TV Jahn Bellheim
  • TSV Kuhardt
  • TB Jahn Zeiskam
  Der Turnverein Ottersheim ist einer von 4 Stammvereinen, deren Handball-Abteilungen sich zu einer Spielgemeinschaft (Südpfalz-Tiger) zusammen geschlossen haben.

 

   

Registrierung  

Liebe Mitarbeiter, Übungsleiter und Mitglieder des Turnvereins,

bitte registriert euch einmalig, um auf den internen Bereich der Website zugreifen zu können!

Ihr erhaltet dann nach der Anmeldung mehr Informationen, die nur TVO Benutzern zugänglich sind.

Hier registrieren (falls noch nicht geschehen)

   

Anmeldung  

   

Wer ist online  

Aktuell sind 216 Gäste und keine Mitglieder online

   

Systemmenü  

   

Aktuelle Info zu den Heimspielen der Südpfalz Tiger

Details

Liebe Freunde des Handballsports,

in letzter Zeit kommtes leider vermehrt vor, dass Heimspiele kurzfristig wegen

Corona Fällen in der Heim oder der Gastmannschaft abgesagt werden müssen.

Es ist sehr ärgerlich wenn man sich die Mühe macht an den Spielort zu Fahren

und dort dann feststellt, dass man umsonst gekommen ist.

 

Es ist uns aber nicht möglich die Spielausfälle kurzfristig in den Printmedien

zu veröffentlichen.

 

Informieren über die Spiele der Südpfalz Tiger könnt ihr euch unter dem Link

https://www.handball4all.de/home/portal/pfalz/#/club?ogId=171&cId=2513

 

Im Internet kommt man unter www.handball4all.de auf die Seite der Spielpläne

Dort kann man dann „Pfalz“ auswählen, danach unter

Verein:  SG Ottersheim/ Bellheim/ Kuhardt/Zeiskam eingeben

und man ist auf dem o.a. Link und kann den aktuellen Spielplan

unserer Mannschaften einsehen.

Oder ihr ladet euch die   Südpfalz Tiger App  auf euer Mobiltelefon.

Dort findet Ihr die Spielplänen der Mannschaften/ Ergebnisse etc.

Hier müsst ihr aber auch das Spiel dass Ihr euch anschauen wollt anklicken

und wenn es ausfallen sollte, steht dann dort, fällt aus oder wird verlegt.

 

Wir hoffen dass die Ausfälle bald ein ende haben!

Infos aus dem Clubhaus

Details

Das Clubhaus des TV-Ottersheim ist unter den üblichen 2G+ Regeln

an folgenden Tagen geöffnet.

 

Sonntags             10:00 – 13:00 Uhr

Mittwochs          18:00 – 22:00 Uhr

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Einlasskontrolle die Digitalen

Impfausweise sowie Tests mit der CovPass Check App abgeglichen werden.

Auf Euren Kommen freut sich das Clubhausteam des TV-Ottersheim.

Saison Jugendhandball ist beendet!

Details
Beschluss des Präsidiums Pfhv CORONA vom 14. JANUAR 2021 
 
Der Beschluss des Präsidiums von der Präsidiumssitzung am 14.01.2021 lautet: 
 
Die Aussetzung des Spielbetriebs der Aktivenmannschaften wird zunächst bis zum 28.Februar 2021 verlängert. 
Bei einer Saisonfortsetzung bzw. Saisonstart nach Ostern (d.h. 10./11. April) könnten wir bis Ende Juni im Aktivenbereich vielleicht noch 10 bis 14 Spieltage austragen. Dazu muss aber bis zum 15. März 2021 der Trainingsbetrieb im Handball wieder uneingeschränkt erlaubt sein. Sollte bis zum 15.März 2021 dies nicht der Fall sein, wird die Runde nicht gewertet. In diesem Fall wird es wird keine Auf- und Absteiger in allen PfHV-Klassen geben und die Klassenzusammensetzungen soweit wie möglich in die Saison 2021/22 übernommen. 
Sollte der DHB Aufsteiger in die 3.Liga ermöglichen und die RPS hier folgen, wird das Präsidium über ein mögliches Verfahren nach Anhörung des Spielausschusses und der betroffenen Vereine der Pfalzliga entscheiden. 
 
Der Spielbetrieb der Jugendmannschaften im PfHV wird nicht mehr aufgenommen. Im Jugendbereich werden in der Saison 2020/21 keine Meister ermittelt. 
Weitere Maßnahmen werden ggf. Anfang Februar 2021 ergänzt und beschlossen. 
weiteres siehe www.pfhv.de 
 

Mitgliedsbeitrag 2020

Details

Liebe Vereinsmitglieder,

 

zum 02.10.2020 wurde der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2020 von Eurem

Konto per Lastschrift eingezogen.

Änderungen im familiären Bereich oder Kontoänderungen

kann ich natürlich nicht erahnen, die müsst Ihr mir dann bitte mitteilen.

Mit Eurem Mitgliedsbeitrag unterstützt Ihr uns

in diesen schwierigen Corona Zeiten gerade jetzt umso mehr.

Zur Erläuterung hier nochmal die derzeit gütigen Mitgliedsbeiträge gem. der Beitragsordnung.

als Jugendlicher (bis einschließlich 18 Jahre) aktiv 54 €, passiv  24 €

als Erwachsener (ab 19 Jahre) aktiv 72 €, passiv 30 €

als Familie mit 1 aktiven Mitglied 94 €, ab 2 aktiven 124 €, passiv 46 €

Sollte sich ein Fehler eingeschlichen haben, meldet euch bei mir.



Per Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Telefon:   06348/4319

 

Euer Kassenwart

Volker Seibel

RHS GmbH spendet Desinfektionsspender

Details

RHS GmbH spendet Desinfektionsspender

Klaus Gensheimer von der RHS GmbH überreichte dem Vorsitzenden des TV Ottersheim Alexander Müller vergangene Woche zwei Desinfektionsspender als Spende. Die Spender sind sehr leicht und dadurch flexibel einsetzbar. Zurzeit befinden sie sich im Clubheim und stehen dort den Sportgruppen zur Verfügung. Sie können aber auch in die Turnhallen transportiert werden, wenn dort der Trainings- und Spielbetrieb wieder startet, je nachdem wo sie gebraucht werden. Die Desinfektionsspender erleichtern somit aktuell den Trainingsbetrieb während der Zeit der Corona Pandemie. Der TVO bedankt sich recht herzlich bei Klaus Gensheimer und der RHS GmbH für die Spende der beiden Desinfektionsspender.

 

Hilfe für den TV Ottersheim

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Tennis für Mitglieder

Details

TCO und TVO kooperieren

In Zeiten von Corona gehen der Tennisclub und der Turnverein eine Kooperation ein.

Seit 21.04. sind die Tennisplätze wieder geöffnet und es darf unter Auflagen Tennis gespielt werden. Da sämtliche Mannschaftssportarten und Turnstunden nach wie vor nicht zulässig sind, hat sich der Tennisclub bereit erklärt, den Turnverein zu unterstützen.

So können ab 1. Mai alle TVO Mitglieder die Tennisanlage nutzen.

Dazu müssen folgende Regeln beachtet werden:

  • Die Plätze 1 – 3 sind vorrangig für den TCO, sollten diese frei sein, können auch TVO Mitglieder darauf spielen
  • Platz 4 ist vorrangig für den TVO, sollte dieser frei sein, können auch TCO Mitglieder darauf spielen
  • Bitte sämtliche TVO-Tennis-Stunden dem Vorstand des TVO melden (kurze Nachricht an 01525-3176279), damit wir einen Überblick haben, ob und wie das Angebot genutzt wird
  • Der Monat Mai ist ein Probemonat, am Ende wird gemeinsam entschieden, ob die Kooperation fortgesetzt wird und zu welchen Bedingungen
  • Der folgende Tennis-Knigge des TCO muss beachtet werden
  • Der TVO bedankt sich beim TCO für die gute und unkomplizierte Zusammenarbeit

Tennis-Knigge TC Ottersheim

„Corona“- Regeln auf dem Tennisplatz

  • Tennisanlage
    Die Anlage bitte nur zum Tennisspielen betreten und danach direkt wieder verlassen.
  • 2 Personen pro Platz
    Bitte den Tennisplatz mit max. zwei Personen nutzen und kein Doppel spielen. In Gruppen spielen ist verboten.
  • Mindestabstand 1,50m
    Der Mindestabstand zum anderen Spieler von mindestens 1,50m muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden.
  • Handshake
    Bitte auf den bisher obligatorischen Handshake verzichten.
  • Clubhaus
    Das Clubhaus mit den Umkleiden und sanitären Anlagen bleibt vorerst geschlossen.
  • Training
    Es darf vorerst kein Mannschaftstraining oder Kindertraining erfolgen.

 

Hinweise zur Platzpflege

Vor bzw. nach jeder Benutzung des Platzes bitte …

  • Platz bewässern

Den Platz bei Trockenheit mit dem Wasserschlauch bewässern (nur wer sich damit auskennt, auch über den Beregnungskasten/die Beregner)

  • Nur Tennis- oder Sportschuhe

Den Platz nur mit geeigneten Tennis- oder Sportschuhen betreten („normales“ Profil und Sohle; bitte keine Laufschuhe mit grobem oder tiefem Profil)

  • Löcher sofort schließen

Beim Spielen entstandene Löcher bitte mit dem Fuß oder dem Abziehnetz schließen und verdichten.

  • Platz abziehen

Den ganzen Platzmit dem Netz abziehen. Vom äußeren Rand am Zaun bis zum Netz. Es gibt zwei Möglichkeiten:

  1. In Bahnen von links nach rechts; von rechts nach links
  2. Im Kreis in Form einer Schnecke
  3. Linien säubern

Falls am Platz vorhanden: Linien mit Linienbesen sauber machen

Für den TVO durch Deutschland

Details

Für den TVO durch Deutschland

Thomas Kern, TVO-Mitglied seit 1996, ist in den Elite-Kader der deutschen Handball-Schiedsrichter aufgerückt. Seit 1998 pfeift das Gespann Kern/Kuschel bereits zusammen Handballspiele, seit 2018 auch in der 1. Männerbundesliga. Nun sind sie in den Kreis der besten 15 deutschen Schiedsrichter-Gespanne aufgerückt. Der TVO beglückwünscht Thomas und ist stolz, einen so erfolgreichen Bundesliga-Schiedsrichter in seinen Reihen zu wissen.

Hier der Zeitungsartikel, erschienen in der Rheinpfalz am 16.05.20:

 
 
 
 

Neuer Kurs beim TVO

Details

Neu - Einsteiger Yoga

Dieser Kurs richtet sich an alle, die noch nie Yoga gemacht haben, es aber schon immer einmal ausprobieren wollten und an alle, die ihre Yoga-Grundlagen vertiefen möchten. Wir starten komplett bei null und jede(r) ist willkommen. Außer bequemer Kleidung und einem kleinen Handtuch brauchst du nichts weiter. Falls du eine Yogamatte und/oder Yogablöcke hast, kannst du diese natürlich gerne mitbringen.

Kursdauer: 11. Februar – 31. März (8 Termine) immer Dienstags von 18:15-19:30 Uhr

Kursgebühr: Für TVO Mitglieder 40 € und für Nicht-Mitglieder 80€

 

 

Mitgliederversammlung 2020 

Die diesjährige Mitgliederversammlung findet am Samstag, den 14.03.20 um 20.00 Uhr, im Clubhaus des TV Ottersheim statt. An alle Mitglieder ergeht auf diesem Wege herzliche Einladung.

 

Tagesordnung:          1.) Begrüßung und Eröffnung

                                    2.) Berichte

 

                                               des Schriftführers

                                               des Rechners

                                               der Turnwartin           

                                               aus der SG Ottersheim/Bellheim/Kuhardt/Zeiskam

des 1.Vorsitzenden

                                                          

                                    3.) Bericht Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft

                                    4.) Satzungsänderung

                                    5.) Neuwahlen                                                           

                                    6.) Informationen – Anfragen

 

In der diesjährigen Mitgliederversammlung ist über Satzungsänderungen zu entscheiden. Nachfolgend werden die von den Satzungsänderungen betroffenen Paragraphen aufgeführt und hierbei alte und neue Satzung gegenübergestellt. Darüber hinaus sind die Satzungsänderungen im Clubhaus des Turnvereins ausgehängt.

 

1.      Änderung:

ALT:

§ 1

Name und Sitz des Vereines

 

(3)   Der Verein ist Mitglied des Pfälzer Handballverbandes, des Pfälzer Turnerbundes und des Sportbun­des Pfalz. Er ist an deren Satzungen gebunden.

 

NEU:

§ 1

Name und Sitz des Vereines

 

 

(3)   Der Verein ist Mitglied des Pfälzer Handballverbandes, des Pfälzer Turnerbundes, des Sportbun­des Pfalz und des Ju-Jutsu-Verbandes Rheinland-Pfalz. Er ist an deren Satzungen gebunden.

 

2. Änderung

 

ALT:                                                             § 2

Vereinszweck und Gemeinnützigkeit

 

 

(3) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenord­nung.

 

 

(6) Der Verein darf keine Person durch unverhältnismäßig hohe Ver­gütungen begünstigen. Notwendige Auslagen können erstattet werden. Eine Ehrenamtspauschale kann gewährt werden nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben, gem.§3 Nr. 26a EStG. Die Gewährung erfordert den einstimmigen Beschluss der Vorstandschaft.                                  

 

NEU:                                                

§ 2

Vereinszweck und Gemeinnützigkeit

 

 

(3) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“der Abgabenord­nung.

 

 

(6) Der Verein darf keine Persondurch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Ver­gütungen begünstigen. Notwendige Auslagen können erstattet werden. Eine Ehrenamtspauschale kann gewährt werden nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben, gem.§3 Nr. 26a EStG. Die Gewährung erfordert den einstimmigen Beschluss der Vorstandschaft.                                  

3. Änderung

 

ALT:                                                             § 6

Ehrenmitglieder

 

(1)Zu Ehrenmitgliedern können ernannt werden:

1.      Personen mit außergewöhnlichen Verdiensten oder Leistungen in Verbindung mit besonders langjähriger Mitgliedschaft

2.      Vereinsmitglieder, die seit mindestens 50 Jahren das aktive Wahl­recht ausüben.

 

(2)Ehrenmitglieder haben alle Rechte und Pflichten der Mitglieder, sind jedoch von der Beitragspflicht be­freit.

 

NEU:                                                

§ 6

Ehrenmitglieder

 

(1) Zu Ehrenmitgliedern können ernannt werden:

3.      Personen mit außergewöhnlichen Verdiensten oder Leistungen in Verbindung mit besonders langjähriger Mitgliedschaft

4.      Vereinsmitglieder, die seit mindestens 50 Jahren das aktive Wahl­recht ausüben.

 

(2) Ehrenmitglieder haben alle Rechte und Pflichten der Mitglieder, sind jedoch von der Beitragspflicht be­freit.

 

(3)Alle weiteren Ehrungen sind in der Ehrungsordnung festgelegt. Diese darf den Vorgaben dieser Satzung nicht widerspre­chen. Die Ehrungsordnung bedarf zu ihrer Rechtsgültigkeit der Genehmigung des Vorstan­des.

 

4. Änderung

 

ALT:                                                             § 16

Auflösung des Vereins

 

(1) Die Auflösung des Vereins kann nur von einer besonders zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederver­samm­lung mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel der stimmberechtigten Anwesenden beschlos­sen werden. Die Abstimmung erfolgt schriftlich.

 

(2) Im Falle der Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke wird das nach Erfüllung aller Verbindlichkeiten verbleibende Ver­mö­gen der Gemeinde Ottersheim über­geben. Diese hat es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnüt­zige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden.

 

NEU:                                                

§ 16

Datenschutz

 

Die Datenschutzerklärung ist in der Datenschutzordnung festgelegt. Diese beinhaltet die „Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person“ gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Die Datenschutzordnung bedarf zu ihrer Rechtsgültigkeit der Genehmigung des Vorstan­des.

 

§ 17

Auflösung des Vereins

 

(1) Die Auflösung des Vereins kann nur von einer besonders zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederver­samm­lung mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel der stimmberechtigten Anwesenden beschlos­sen werden. Die Abstimmung erfolgt schriftlich.

 

(2)Im Falle der Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke wird das nach Erfüllung aller Verbindlichkeiten verbleibende Ver­mö­gen der Gemeinde Ottersheim über­geben. Diese hat es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnüt­zige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden.

 

 

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Details

Der Turnverein Ottersheim besteht aus den Abteilungen

  • Turnen und Freizeitsport
  • Handball
  • Ju-Jutsu

Nähere Informationen zu dem Angebot der drei Bereiche finden Sie unter der Rubrik "Abteilungen".

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